Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich gilt, wenn Sie als Unternehmer ein Gewerbe betreiben (bspw. Handel, Handwerk, Industrie oder Dienstleistungen) müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Unter diese Pflicht fallen Einzelunternehmer, Personen- wie auch alle Kapitalgesellschaften.
Ausgenommen sind von der Gewerbesteuer Freiberufler. Zu den Freien Berufen, die von der Gewerbesteuer befreit sind, zählen u.a. Ärzte, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie Architekten. Auch Betriebe der Land – und Forstwirtschaft fallen nicht unter die Gewerbesteuer.
Wie sich die Gewerbesteuer berechnet und wie sie gezahlt werden muss, erfahren Sie nachfolgend.
Berechnungsschema der Gewerbesteuer:
Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Hinzurechnungen
– Kürzungen
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= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
– Gewerbeverlust aus Vorjahren
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= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
– Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
bzw. 5.000 € für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine)
sowie gewerblich aktive nichtrechtsfähige Vereine
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= Gewerbeertrag × Steuermesszahl (seit 2008: 3,5 %)
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= Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
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= festzusetzende Gewerbesteuer
– Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
= Gewerbesteuerzahllast
